# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung geändert wird

Nr. 4

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 43 Abs. 2a Oö. Landesbeamtengesetz 1993, LGBl. Nr. 11/1994, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 106/2003, und des § 62 Abs. 4 des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 10/1994, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 106/2003, wird verordnet:

Artikel I

Die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung, LGBl. Nr. 62/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 144/2002, wird wie folgt geändert:

1. Anstelle des

a)im § 7 Abs. 1 Z. 1 lit. a genannten

Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . . . 152,40 Euro,

b) im § 7 Abs. 1 Z. 1 lit. b genannten

Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . . . 133,30 Euro,

c) im § 7 Abs. 1 Z. 2.1. genannten

Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . . . 121,90 Euro,

d) im § 7 Abs. 1 Z. 2.2. genannten

Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . . . 102,90 Euro,

e) im § 7 Abs. 1 Z. 4.1. genannten

Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . . . 95,20 Euro,

f) im § 7 Abs. 1 Z. 4.2. genannten

Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . . . 83,80 Euro.

Artikel II

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.