# Verordnung

# des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend die Öffnungszeit bei der Eferdinger Bezirksmesse am 23. April 2004

Nr. 15

Verordnung

des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend die Öffnungszeit

bei der Eferdinger Bezirksmesse am 23. April 2004

Auf Grund des § 4 Abs. 2 und 5 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48, wird verordnet:

§ 1

Die Verkaufsstellen auf dem Gelände der "Eferdinger Bezirksmesse"

(Gemeinde Alkoven) dürfen am Freitag, 23. April 2004, bis 21.00 Uhr

offen gehalten werden.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 23. April 2004 in Kraft und mit Ablauf dieses Tages außer Kraft.