# Verordnung

# des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend die Öffnungszeit in bestimmten Verkaufsstellen in Linz am 15. Oktober 2004

Nr. 60

Verordnung

des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend die Öffnungszeit in bestimmten Verkaufsstellen in Linz am 15. Oktober 2004

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48, wird verordnet:

§ 1

Die Verkaufsstellen im Atrium City Center in Linz, Mozartstraße 7,

dürfen am Freitag, 15. Oktober 2004, bis 22.00 Uhr offen gehalten

werden.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 15. Oktober 2004 in Kraft und mit Ablauf dieses Tages außer Kraft.