# Verordnung

# der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung geändert wird

Nr. 103

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 43 Abs. 2a Oö. Landesbeamtengesetz 1993, LGBl. Nr. 11/1994, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 106/2003, und des § 62 Abs. 4 des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 10/1994, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 106/2003, wird verordnet:

Artikel I

Die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung, LGBl. Nr. 62/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 4/2004, wird wie folgt geändert:

1. Anstelle des

a)im § 7 Abs. 1 Z. 1 lit. a genannten

Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . 155,90 Euro,

b)im § 7 Abs. 1 Z. 1 lit. b genannten

Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . 136,40 Euro,

c)im § 7 Abs. 1 Z. 2.1. genannten

Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . 124,70 Euro,

d)im § 7 Abs. 1 Z. 2.2. genannten

Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . 105,30 Euro,

e)im § 7 Abs. 1 Z. 4.1. genannten

Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . 97,40 Euro,

f)im § 7 Abs. 1 Z. 4.2. genannten

Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . 85,70 Euro.

Artikel II

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiesl

Landeshauptmann-Stellvertreter