# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Ried im Innkreis durch den Verfassungsgerichtshof

Nr. 4

Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die Aufhebung einer Verordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Ried im Innkreis durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 17. Jänner 2005 zugestellten Erkenntnis vom 2. Dezember 2004, V 37/04-11, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt:

"Die Verordnung des Gemeinderates Ried im Innkreis vom 12. Dezember 1997, Zl. Bau R1-153-0/06/97/

Ing. Rans/Die, mit der gemäß § 52 Z 13b StVO 1960 an der Nordwestseite des Kirchenplatzes vor den Häusern Nr. 5 bis Nr. 8 ein Halte- und Parkverbot, ausgenommen Ladetätigkeit, erlassen wurde, wird als gesetzwidrig aufgehoben."