# Landesgesetz, mit dem das Oö. Behindertengesetz 1991 geändert wird

Nr. 10

Landesgesetz, mit dem das Oö. Behindertengesetz 1991 geändert wird

Der Oö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Oö. Behindertengesetz 1991, LGBl. Nr. 63/1997, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 156/2001 wird wie folgt geändert:

"(3) Auf die Maßnahme der Beihilfe zum Aufwand für die erforderliche Bekleidung gemäß Abs. 1 Z. 1 besteht kein Rechtsanspruch. Die Beihilfe kann gewährt werden, wenn eine soziale Härte gemäß § 2 Abs. 5 letzter Satz vorliegt."

Artikel II

Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.