# Verordnung der Oö. Landesregierung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung für Arbeitsstätten, sonstige Betriebsräume und Baustellen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Oö. Gemeinde-Kennzeichnungsverordnung – Oö. G-KennV)

Nr. 23

Verordnung

der Oö. Landesregierung über die Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung für Arbeitsstätten, sonstige Betriebsräume und Baustellen der Gemeinden und Gemeindeverbände (Oö. Gemeinde-Kennzeichnungsverordnung – Oö. G-KennV)

Auf Grund des § 3 Abs 5 i.V.m. § 2 Z. 5, 7

und 17 Oö. Gemeindebediensteten-Schutzgesetz 1999

(Oö. GbSG), LGBl. Nr. 15/2000, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 99/2003 wird verordnet:

§ 1

Begriffsbestimmungen

Im Sinn dieser Verordnung gelten als

Für die Oö. Landesregierung:

Ackerl

Landesrat