# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Ortsklassenverordnung 2003 und die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert wird

Nr. 52

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Ortsklassenverordnung 2003 und die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert wird

Auf Grund der §§ 3 und 4a Abs. 3 des Oö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 12/2003, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Einstufung der Gemeinden in Ortsklassen, LGBl. Nr. 16/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 96/2004, wird wie folgt geändert:

Für nachstehende Gemeinden wird jeweils statt der Ortsklasse "D" die Ortsklasse "C" festgelegt:

Allerheiligen im Mühlkreis

Andorf

Münzbach

Windhaag bei Perg

Artikel II

Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 17/2003, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 95/2004, wird wie folgt geändert:

In der Tabelle im § 2 Abs. 1 werden folgende Gemeindebezeichnungen entsprechend der alphabetischen

Reihung eingefügt:

Allerheiligen im Mühlkreis

Andorf

Münzbach

Windhaag bei Perg

Artikel III

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.