# Verordnung,

# mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung über das Verfahren zur Bestellung der Leiterin oder des Leiters der Antidiskriminierungsstelle, LGBl. Nr. 70/2005, geändert wird

Nr. 116

Verordnung,

mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung über das Verfahren zur Bestellung der Leiterin oder des Leiters der Antidiskriminierungsstelle, LGBl. Nr. 70/2005, geändert wird

Artíkel I

Die Verordnung über das Verfahren zur Bestellung der Leiterin oder des Leiters der Antidiskriminierungsstelle beim Amt der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 70/2005, wird wie folgt geändert:

"(3) Weiters haben folgende Personen das Recht, am Auswahlverfahren ohne Stimmrecht teilzunehmen:

Artikel II

Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.