# Verordnung

# des Landeshauptmanns von Oberösterreich über die Verlängerung der Ausnahme von der Bewilligungspflicht für Abwasserreinigungsanlagen gemäß § 33g WRG 1959

Nr. 130

Verordnung

des Landeshauptmanns von Oberösterreich über die Verlängerung der Ausnahme von der Bewilligungspflicht für Abwasserreinigungsanlagen gemäß § 33g WRG 1959

Auf Grund des § 33g Abs. 2 des Wasserrechtsgesetzes 1959 - WRG 1959, BGBl. Nr. 215, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 87/2005, wird verordnet:

§ 1

(1) Die Ausnahme von der Bewilligungspflicht für Abwasserreinigungsanlagen mit Ableitung oder Versickerung kommunaler Abwässer, die

(2) Im Sinn dieser Verordnung bedeutet:

(1) Die nach den §§ 3, 4 und 6 verlängerte Ausnahme von der Bewilligungspflicht endet jedenfalls spätestens sechs Monate nach Erlassung einer Verordnung

(2) Die Verlängerung der Ausnahme von der Bewilligungspflicht gilt nicht für Anlagen, die in einem gemäß § 34 Abs. 1 oder § 35 WRG 1959 festgesetzten Schutzgebiet oder in einem gemäß § 33f Abs. 2 WRG 1959 mit Verordnung bezeichneten Beobachtungs- und voraussichtlichen Maßnahmengebiet liegen.

§ 8

Ergibt sich eine Kanalanschlussverpflichtung an eine öffentliche Kanalisation im Sinn des Oö. Abwasserentsorgungsgesetzes 2001 vor Ablauf der in den §§ 2, 3, 4 und 6 festgelegten Fristen, endet die Ausnahme von der Bewilligungspflicht, sobald diese Anschlussmöglichkeit besteht.

§ 9

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2005 in Kraft.

Für den Landeshauptmann:

Anschober

Landesrat

Anlage

Gemeinde

Adlwang

Allhaming

Ansfelden

Aschach an der Steyr

Bad Hall

Dietach

Eberstalzell

Eggendorf im Traunkreis

Enns

Fischlham

Garsten

Hargelsberg

Hofkirchen im Traunkreis

Inzersdorf im Kremstal

Kematen an der Krems

Kirchdorf an der Krems

Kremsmünster

Kronstorf

Linz

Micheldorf in Oberösterreich

Neuhofen an der Krems

Niederneukirchen

Gemeinde

Nußbach

Pettenbach

Pfarrkirchen bei Bad Hall

Piberbach

Pucking

Ried im Traunkreis

Rohr im Kremstal

St. Florian

Sattledt

Schiedlberg

Schlierbach

Schleißheim

Sierning

Sipbachzell

Steinhaus

Steinerkirchen an der Traun

Steyr

St. Marien

Thalheim bei Wels

Vorchdorf

Waldneukirchen

Wartberg an der Krems

Weißkirchen an der Traun

Wolfern