# Kundmachung

# der Oö. Landesregierung über die teilweise Aufhebung von Beschlüssen der Oö. Landesregierung betreffend die Disziplinarkommissionen beim Amt der Oö. Landesregierung

Nr. 40

Kundmachung

der Oö. Landesregierung über die teilweise Aufhebung von Beschlüssen der Oö. Landesregierung betreffend die Disziplinarkommissionen beim Amt der Oö. Landesregierung

Gemäß Artikel 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 3. April 2006 zugestellten Erkenntnis vom 28. Februar 2006,

V 102/05-5, gemäß Artikel 139 B-VG zu Recht erkannt:

Für die Oö. Landesregierung:

Hiesl

Landeshauptmann-Stellvertreter