# Kundmachung

# des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend den Beitritt Burgenlands zum Österreichischen Stabilitätspakt 2005

Nr. 56

Kundmachung

des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend den Beitritt Burgenlands zum Österreichischen Stabilitätspakt 2005

Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 6 des Oö. Kundmachungsgesetzes, LGBl. Nr. 55/1998, wird kundgemacht:

Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der

stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabilitätspakt 2005) tritt für das Burgenland rückwirkend mit 1. Jänner 2006 in Kraft.