# Verordnung der Oö. Landesregierung über die Anpassung der Kilometerentschädigung für den auswärtigen Baudienst im oö. Gemeinde(verbands)bereich

Nr. 61

Verordnung

der Oö. Landesregierung über die Anpassung der Kilometerentschädigung für den auswärtigen Baudienst im oö. Gemeinde(verbands)bereich

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 (Oö. GBG 2001), LGBl. Nr. 48, zuletzt

geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 13/2006 und des § 191 Abs. 1 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDG 2002), LGBl. Nr. 52, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 13/2006, wird verordnet:

§ 1

Zu den nachstehend angeführten im Oö. Gemeindebe-dienstetengesetz 2001 und im Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 festgesetzten Beträgen werden folgende Zuschläge festgesetzt und die sich

ergebenden neuen Beträge festgestellt:

Zuschlag in neuer Betrag

Euro in Euro

§ 2

Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2006 in Kraft.