# Verordnung

# der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Stadl-Paura und der Gemeinde Rüstorf

Nr. 95

Verordnung

der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Stadl-Paura und der Gemeinde Rüstorf

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 8/2005, wird mit Zustimmung der Bundesregierung gemäß § 8 Abs. 5 lit. d des Übergangsgesetzes vom 1. Oktober 1920, BGBl. Nr. 2, in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 verordnet:

§ 1

(1) Die Grenzen der Marktgemeinde Stadl-Paura, politischer Bezirk Wels-Land, und der Gemeinde Rüstorf, politischer Bezirk Vöcklabruck, werden wie folgt geändert:

(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufs der Grenze zwischen der Marktgemeinde Stadl-Paura und der Gemeinde Rüstorf ist in den Anlagen 1 bis 3 dargestellt.

§ 2

(1) Die im § 1 Abs. 2 genannten Anlagen wurden gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes kundgemacht; sie sind während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei der Abteilung Gemeinden des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.

(2) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Ackerl

Landesrat