# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung geändert wird

Nr. 138

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung geändert wird

Auf Grund des § 43 Abs. 2a Oö. Landesbeamtengesetz 1993, LGBl. Nr. 11/1994, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 143/2005, und des § 62 Abs. 4 des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 10/1994, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 49/2005, wird verordnet:

Artikel I

Die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung, LGBl. Nr. 62/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 140/2005, wird wie folgt geändert:

Anstelle des

a)im § 7 Abs. 1 Z. 1 lit.a genannten Betrags tritt der

Betrag von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .163,90 Euro,

b)im § 7 Abs. 1 Z. 1 lit.b genannten Betrags tritt der

Betrag von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .143,40 Euro,

c)im § 7 Abs. 1 Z. 2.1. genannten Betrags tritt der

Betrag von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .131,10 Euro,

d)im § 7 Abs. 1 Z. 2.2. genannten Betrags tritt der

Betrag von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .110,60 Euro,

e)im § 7 Abs. 1 Z. 4.1. genannten Betrags tritt der

Betrag von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .102,40 Euro,

f)im § 7 Abs. 1 Z. 4.2. genannten Betrags tritt der

Betrag von . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .90,10 Euro.

Artikel II

In-Kraft-Treten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2007 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiesl

Landeshauptmann-Stellvertreter