# Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend Öffnungszeiten in Wels

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend Öffnungszeiten in Wels

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 151/2004 wird verordnet:

§ 1

In der Stadt Wels dürfen am Freitag, 12. Oktober 2007, die Verkaufsstellen in der Shoppingcity Wels anlässlich eines Einkaufsabends bis 21 Uhr offen gehalten werden.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 12. Oktober 2007 in Kraft und mit Ablauf dieses Tages außer Kraft.