# Verordnung der Oö. Landesregierung über die Aufhebung einer Verordnung betreffend die Umlegung sowie Umbenennung einer Landesstraße

Nr. 82

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Aufhebung einer Verordnung betreffend die Umlegung sowie Umbenennung einer Landesstraße

Auf Grund des § 11 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 61/2005, wird verordnet:

§ 1

Die Verordnung der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 136/2003,

betreffend die Umlegung der Landesstraße

B 1, Wiener Straße, und die Umbenennung eines Abschnitts dieser Straße als Abschnitt der Hörschinger Straße (Landesstraße Nr. 532) im Baulos Umfahrung Neubau im Gebiet der Marktgemeinde Hörsching und der Stadtgemeinde Traun wird aufgehoben.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.