# Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der der Standesamtsverband Aspach gegründet wird

Nr. 111

Verordnung

des Landeshauptmanns von Oberösterreich,

mit der der Standesamtsverband Aspach

gegründet wird

Auf Grund des § 60 des Personenstandsgesetzes, BGBl. Nr. 60/1983, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 112/2003, wird verordnet:

§ 1

(1) Die Marktgemeinde Aspach und die Gemeinde Höhnhart, politischer Bezirk Braunau, werden zu einem Standesamtsverband vereinigt.

(2) Der Standesamtsverband erhält die Bezeichnung Standesamtsverband Aspach.

(3) Als Sitz des Standesamtsverbandes Aspach wird die Marktgemeinde Aspach bestimmt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.