# Verordnung

# der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Stadtgemeinde Enns und der Marktgemeinde St. Florian

Nr. 133

Verordnung

der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Stadtgemeinde Enns und der Marktgemeinde St. Florian

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 8/2005, wird verordnet:

§ 1

(1) Die Grenzen der Stadtgemeinde Enns und der Marktgemeinde St. Florian, politischer Bezirk Linz-Land, werden wie folgt geändert:

(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufs der Grenze zwischen der Stadtgemeinde Enns und der Marktgemeinde St. Florian ist in der Anlage dargestellt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.