# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf bestimmten Straßenstrecken im Bundesland Oberösterreich geändert wird

Nr. 62

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf bestimmten Straßenstrecken im Bundesland Oberösterreich geändert wird

Auf Grund der §§ 94a Abs. 1 und 43 Abs. 2 lit. a Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, in der Fassung BGBl. I Nr. 2/2008, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf bestimmten Straßenstrecken im Bundesland Oberösterreich, LGBl. Nr. 37/2004, wird wie folgt geändert:

Im § 1 der Verordnung der Oö. Landesregierung, LGBl. Nr. 37/2004, werden einzelne - nachstehend angeführte - Straßenstrecken, jeweils beide Fahrtrichtungen, wie folgt neu festgelegt: