# Verordnung der Oö. Landesregierung über die Anpassung der Kilometergeldbeträge

Verordnung

der Oö. Landesregierung über die Anpassung

der Kilometergeldbeträge

Auf Grund des § 45 Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift, LGBl. Nr. 47/1994, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 49/2005, wird verordnet:

§ 1

Zu den nachstehend angeführten, in der Oö. Landes-Reisegebührenvorschrift festgesetzten Gebühren werden folgende Zuschläge festgesetzt und die sich ergebenden neuen Beträge festgestellt.

Zuschlag in Euroneuer Betrag in Euro

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2008 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2009 außer Kraft. Ab 1. Jänner 2010 gelten die Zuschläge wieder in der bis Ablauf des 30. Juni 2008 geltenden Höhe.

(2) Auf Dienstreisen, die vor dem 1. Juli 2008 angetreten werden, ist die bis dahin geltende Rechtslage anzuwenden.

(3) Für Dienstreisen, die nach Ablauf des 30. Juni 2008 bzw. vor dem Ablauf des 31. Dezember 2009 angetreten werden, gelten die Zuschläge in der im § 1 dieser Verordnung genannten Höhe.