# Verordnung, mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung über das Verfahren zur Bestellung der Leiterin oder des Leiters der Antidiskriminierungsstelle, LGBl. Nr. 70/2005, i.d.F. LGBl. Nr. 116/2005, geändert wird

Nr. 109

Verordnung,

mit der die Verordnung der Oö. Landesregierung über das Verfahren

zur Bestellung der Leiterin oder des Leiters der Antidiskriminierungsstelle, LGBl. Nr. 70/2005, i.d.F. LGBl. Nr. 116/2005,

geändert wird

Artikel I

Die Verordnung über das Verfahren zur Bestellung der Leiterin oder des Leiters der Antidiskriminierungsstelle, LGBl. Nr. 70/2005, i. d.F. LGBl. Nr. 116/2005, wird wie folgt geändert:

"(4) Der Name einer Bewerberin oder eines Bewerbers, die Bewerbungsunterlagen, die Beratungen der Begutachtungskommission zur Stellungnahme sowie die Stellungnahme unterliegen der Vertraulichkeit."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer

Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.