# Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich

Nr. 20

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich

Auf Grund des § 24 des Oö. Landarbeiterkammergesetzes 1996, LGBl. Nr. 13/1997, in der Fassung der Landesgesetze LGBl. Nr. 136/2007 und 15/2009, wird verordnet:

§ 1

(1) Die Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich wird für Montag, 8. Juni 2009 und Dienstag, 9. Juni 2009 ausgeschrieben.

(2) Als Stichtag wird der 30. März 2009 bestimmt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.