# Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags (Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2009)

Nr. 22

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe

des Rettungsbeitrags (Oö. Rettungsbeitragsverordnung 2009)

Auf Grund des § 6 Abs. 1 und 2 des Oö. Rettungsgesetzes 1988, LGBl. Nr. 27, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 71/2005, wird verordnet:

§ 1

Beitragshöhe

Die Höhe des Rettungsbeitrags 2009 wird mit

7,04 Euro je Einwohner der Gemeinde festgesetzt.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Höhe des Rettungsbeitrags, LGBl. Nr. 26/2008, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2009 ereignet haben.