# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über das Verfahren zur Bestellung der Patientenvertreterin oder des Patientenvertreters geändert wird

Nr. 64

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über das Verfahren zur Bestellung der Patientenvertreterin oder des Patientenvertreters geändert wird

Auf Grund des § 13 Abs. 1 Z. 1 des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997, LGBl. Nr. 132, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 35/2008, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Oö. Landesregierung über das Verfahren zur Bestellung der Patientenvertreterin oder des Patientenvertreters, LGBl. Nr. 76/2004 in der Fassung der Verordnung Nr. 65/2007, wird wie folgt geändert:

1.§ 4 Abs. 2 lautet:

"(2) Der Begutachtungskommission gehören an:

"(2a) Weiters haben folgende Personen das Recht, am Auswahlverfahren ohne Stimmrecht teilzunehmen:

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Stöger

Landesrätin