# Verordnung der Oö. Landesregierung über die Pflegegebühren für die öffentlichen Krankenanstalten Oberösterreichs und den valorisierten Kostenbeitrag (Oö. Pflegegebühren- und Kostenbeitragsverordnung 2010)

Nr. 127

Verordnung

der Oö. Landesregierung über die Pflegegebühren für die öffentlichen Krankenanstalten Oberösterreichs und den valorisierten Kostenbeitrag (Oö. Pflegegebühren- und Kostenbeitragsverordnung 2010)

Auf Grund der §§ 51 Abs. 3, 52 Abs. 2, 57 und 58 des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997, LGBl. Nr. 132, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 85/2009, wird verordnet:

§ 1

Pflegegebühren

(1) Die Pflegegebühren nachstehender öffentlicher Krankenanstalten werden gemäß § 58 Oö. KAG 1997 - einheitlich für die allgemeine Gebührenklasse und für die Sonderklasse - wie folgt festgesetzt:

1.Landeskrankenhaus Bad Ischl

Landeskrankenhaus Steyr

Landeskrankenhaus Vöcklabruck

Landes- Frauen- und Kinderklinik Linz

Oö. Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg,

Behandlungsfälle

Krankenhaus der Stadt Linz

Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Linz

Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern

vom hl. Vinzenz von Paul Linz

Krankenhaus der Elisabethinen Linz

Klinikum Wels-Grieskirchen

Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern vom

hl. Vinzenz von Paul Ried im Innkreis

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 513,60 Euro

2.Landeskrankenhaus Freistadt

Landeskrankenhaus Gmunden

Landeskrankenhaus Rohrbach

Landeskrankenhaus Schärding

Landeskrankenhaus Kirchdorf an der Krems

Krankenhaus St. Josef Braunau

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 495,90 Euro

3.Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern

vom hl. Kreuz Sierning

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 365,00 Euro

(2) Die Entbindungspauschale (§ 51 Abs. 3 Oö. KAG 1997) beträgt in den geburtshilflichen Abteilungen der im Abs. 1 genannten Krankenanstalten

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.135,50 Euro

§ 2

Kostendeckende Pflegegebühren

(1) Die gemäß § 57 Oö. KAG 1997 vom jeweiligen Rechtsträger der Krankenanstalten kostendeckend zu ermittelnden Pflegegebühren betragen ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer für

1.Landeskrankenhaus Bad Ischl

Landeskrankenhaus Steyr

Landeskrankenhaus Vöcklabruck

Landes- Frauen- und Kinderklinik Linz

Oö. Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg,

Behandlungsfälle

Krankenhaus der Stadt Linz

Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Linz

Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern

vom hl. Vinzenz von Paul Linz

Krankenhaus der Elisabethinen Linz

Klinikum Wels-Grieskirchen

Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern vom

hl. Vinzenz von Paul Ried im Innkreis

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 462,20 Euro

2.Landeskrankenhaus Freistadt

Landeskrankenhaus Gmunden

Landeskrankenhaus Rohrbach

Landeskrankenhaus Schärding

Landeskrankenhaus Kirchdorf an der Krems

Krankenhaus St. Josef Braunau

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 446,30 Euro

3.Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern

vom hl. Kreuz Sierning

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 328,50 Euro

(2) Die Entbindungspauschale (§ 51 Abs. 3 Oö. KAG 1997) beträgt in den geburtshilflichen Abteilungen der im Abs. 1 genannten Krankenanstalten

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.622,00 Euro

§ 3

Valorisierung des Kostenbeitrags

(1) Die Höhe des gemäß § 52 Abs. 2 Oö. KAG 1997 valorisierten Kostenbeitrags beträgt

. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8,56 Euro pro Pflegetag.

(2) Der Kostenbeitrag ist kein Entgelt im Sinn des Umsatzsteuergesetzes 1994.

§ 4

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Oö. Pflegegebühren- und Kostenbeitragsverordnung 2009, LGBl. Nr. 124/2008, außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. Jänner 2010 ereignet haben.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Pühringer

Landeshauptmann