# Landesgesetz, mit dem das Oö. Sportgesetz geändert wird

Nr. 139

Landesgesetz,

mit dem das Oö. Sportgesetz geändert wird

Der Oö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Das Oö. Sportgesetz, LGBl. Nr. 93/1997, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 11/2009, wird wie folgt geändert:

Nach § 3 wird folgender § 3a eingefügt:

"§ 3a

Helmpflicht beim Alpinschilauf und Snowboarden

Beim Alpinschilauf und Snowboarden haben Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beim Befahren von Schipisten einen handelsüblichen Wintersporthelm zu tragen. Die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen haben für die Einhaltung dieser Verpflichtung im Rahmen ihrer Möglichkeiten und des ihnen Zumutbaren Sorge zu tragen."

Artikel II

Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Der Erste PräsidentDer Landeshauptmann:

des Oö. Landtags:

Friedrich BernhoferDr. Pühringer