# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Anpassung der Kilometerentschädigung für den auswärtigen Baudienst im oö. Gemeinde(verbands)bereich geändert wird

Nr. 25

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Anpassung

der Kilometerentschädigung

für den auswärtigen Baudienst im oö. Gemeinde(verbands)bereich geändert wird

Auf Grund des § 4 Oö. Gemeindebedienstetengesetz 2001 (Oö. GBG 2001), LGBl. Nr. 48, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 93/2009, und des § 191 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDG 2002), LGBl. Nr. 52, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 93/2009, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Anpassung der Kilometerentschädigung für den auswärtigen Baudienst im oö. Gemeinde(verbands)bereich, LGBl. Nr. 96/2008, wird wie folgt geändert:

1.§ 2 Abs. 1 lautet:

"(1) Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Juli 2008 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2010 au-ßer Kraft. Ab 1. Jänner 2011 gelten die Zuschläge wieder in der bis Ablauf des 30. Juni 2008 geltenden Höhe."

2.§ 2 Abs. 3 lautet:

"(3) Für Dienstreisen, die innerhalb des im Abs. 1 angeführten Zeitraums (1. Juli 2008 bis 31. Dezember 2010) angetreten worden sind bzw. angetreten werden, gelten die Zuschläge in der im § 1 dieser Verordnung festgelegten Höhe."

Artikel II

Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2010 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Stockinger

Landesrat