# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die teilweise Aufhebung der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 3.8 sowie des Bebauungsplans Nr. 29 "Graben Nord/Ost" des Gemeinderats der Stadtgemeinde Schwanenstadt

Nr. 26

Kundmachung

der Oö. Landesregierung betreffend die teilweise Aufhebung der Flächenwidmungsplanänderung Nr. 3.8 sowie des Bebauungsplans Nr. 29 "Graben Nord/Ost" des Gemeinderats der Stadtgemeinde Schwanenstadt

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 15. März 2010 zugestellten Erkenntnis vom 25. Februar 2010,

V 90-93/09-10, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt:

werden als gesetzwidrig aufgehoben."

Für die Oö. Landesregierung:

Sigl

Landesrat