# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Festlegung von Mindesterfordernissen für Veranstaltungen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungseinrichtungen und -mittel sowie die von ihnen ausgehenden Einwirkungen geändert wird

Nr. 58

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Festlegung

von Mindesterfordernissen

für Veranstaltungen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungseinrichtungen und -mittel sowie die von ihnen ausgehenden Einwirkungen geändert wird

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes, LGBl. Nr. 78/2007, wird verordnet:

Artikel I

Die Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung - VSVO, LGBl. Nr. 25/2008, wird wie folgt geändert:

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Kepplinger

Landesrat