# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Eigenheim-Verordnung 2008 geändert wird

Nr. 66

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Eigenheim-Verordnung 2008 geändert wird

Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z. 1, 2, 3 und 5 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 82/2009, wird verordnet:

Artikel I

Die Oö. Eigenheim-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 28, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 16/2009, wird wie folgt geändert:

1.§ 2 Abs. 1 lautet:

"(1) Für Eigenheime gilt eine Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ), die nach dem Berechnungsverfahren des O.Ö. Energiesparverbandes festgelegt wird, von maximal 45 kWh/m²a zur Gewährung einer Wohnbauförderung, wenn eines der folgenden innovativen klimarelevanten Systeme als Hauptheizsystem verwendet wird:

"(1a) Abweichend von Abs. 1 gilt für Eigenheime mit einer Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ), die nach dem Berechnungsverfahren des O.Ö. Energiesparverbandes festgelegt wird, von maximal 30 kWh/m²a zur Gewährung einer Wohnbauförderung, wenn eines der folgenden innovativen klimarelevanten Systeme als Hauptheizsystem verwendet wird:

"(4) Förderungsvoraussetzung ist der Einsatz eines der unter § 2 Abs. 1 bzw. § 2 Abs. 1a festgelegten innovativen klimarelevanten Systeme als Hauptheizsystem."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Haimbuchner

Landesrat