# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Tourismusverbände aufgelöst und die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert werden

Nr. 99

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der Tourismusverbände aufgelöst und die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert werden

Auf Grund des § 4a Abs. 2 des Oö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 102/2009, wird verordnet:

Artikel I

Die Tourismusverbände Aurach am Hongar, Fornach, Gschwandt und Natternbach, jeweils errichtet mit Verordnung LGBl. Nr. 17/2003, werden aufgelöst.

Artikel II

Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 17/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 136/2009, wird wie folgt geändert:

Im § 2 Abs. 1 entfallen die Gemeindebezeichnungen "Aurach am Hongar", "Fornach", "Gschwandt" und "Natternbach".

Artikel III

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Sigl

Landesrat