# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert wird

Nr. 40

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der

die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert

wird

Auf Grund des § 4a des Oö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 102/2009, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 17/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 30/2011, wird wie folgt geändert:

Im § 2 wird nach der Tourismusgemeinde "Eferding" die Tourismusgemeinde "Eidenberg" und nach der Tourismusgemeinde "Oberneukirchen" die Tourismusgemeinde "Ottenschlag im Mühlkreis" eingefügt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Sigl

Landesrat