# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Eigenheim-Verordnung 2008 geändert wird

Nr. 54

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Eigenheim-Verordnung 2008 geändert wird

Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z 1, 2, 3 und 5 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 82/2009, wird verordnet:

Artikel I

Die Oö. Eigenheim-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 28, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 66/2010, wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 4 und 5 lauten:

"(4) Die Verzinsung des Hypothekardarlehens erfolgt auf der Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines nach oben begrenzten Aufschlags. Dieser Aufschlag setzt sich zusammen aus:

(5) In den ersten fünf Jahren erfolgt nur die Zahlung von Zinsen in Höhe von maximal 1 % per anno. Die Annuitäten betragen jeweils per anno ab dem sechsten Jahr 2,5 %, ab dem elften Jahr 5 %, ab dem sechzehnten Jahr 7 % und ab dem einundzwanzigsten Jahr 10,5 % des ursprünglichen Darlehensbetrags."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Haimbuchner

Landesrat