# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö.Fertigstellungsförderungs-Verordnung 2008 geändert wird

Nr. 55

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Fertigstellungsförderungs-Verordnung 2008 geändert wird

Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z 1 und 3 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 82/2009, wird verordnet:

Artikel I

Die Oö. Fertigstellungsförderungs-Verordnung 2008, LGBl. Nr. 30, wird wie folgt geändert:

1. § 3 Abs. 4 lautet:

"(4) Die Verzinsung des Hypothekardarlehens erfolgt auf der Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines nach oben begrenzten Aufschlags. Dieser Aufschlag setzt sich zusammen aus:

"(4) Die Verzinsung des Hypothekardarlehens erfolgt auf der Basis des 3-Monats-Euribors zuzüglich eines nach oben begrenzten Aufschlags. Dieser Aufschlag setzt sich zusammen aus:

(5) In den ersten fünf Jahren erfolgt nur die Zahlung von Zinsen in Höhe von maximal 1 % per anno. Die Annuitäten betragen jeweils per anno ab dem sechsten Jahr 2,5 %, ab dem elften Jahr 5 %, ab dem sechzehnten Jahr 7 % und ab dem einundzwanzigsten Jahr 10,5 % des ursprünglichen Darlehensbetrags."

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2011 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Haimbuchner

Landesrat