# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Ortsklassenverordnung 2011 und die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert werden

Nr. 109

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Ortsklassenverordnung 2011 und die Verordnung über die Errichtung von Tourismusverbänden geändert werden

Auf Grund der §§ 3 und 4a Abs. 3 des Oö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 102/2009, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Einstufung der Gemeinden in Ortsklassen, LGBl. Nr. 95/2010, wird wie folgt geändert:

Für die Gemeinde Natternbach wird statt der Ortsklasse "D" die Ortsklasse "C" festgelegt.

Artikel II

Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Errichtung von Tourismusverbänden, LGBl. Nr. 17/2003, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 64/2011, wird wie folgt geändert:

Im § 2 wird nach der Tourismusgemeinde "Naarn im Machlande" die Tourismusgemeinde "Natternbach" eingefügt.

Artikel III

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Sigl

Landesrat