# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Tragwein vom 16. Dezember 2010, mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird, teilweise aufgehoben wird

Nr. 11

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Tragwein vom 16. Dezember 2010, mit der

eine Abfallgebührenordnung erlassen wird, teilweise aufgehoben wird

Auf Grund des § 101 Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 102/2009, wird verordnet:

§ 1

Im § 2 Z 2 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Tragwein vom 16. Dezember 2010, mit der eine Abfallgebührenordnung erlassen wird, wird die Wortfolge "über 19 Jahre alten" als gesetzwidrig aufgehoben.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Ackerl

Landeshauptmann-Stellvertreter