# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Klassifizierung von Rebsorten geändert wird

Nr. 66

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Klassifizierung von Rebsorten geändert wird

Auf Grund des § 2 Abs. 3 des Oö. Weinbaugesetzes, LGBl. Nr. 104/2007, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Oö. Landesregierung über die Klassifizierung von Rebsorten, LGBl. Nr. 132/2007, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 23/2009, wird wie folgt geändert:

Im § 1 Abs. 1 lit. a wird vor der Rebsorte "Bouvier" die Rebsorte "Blütenmuskateller" sowie nach der Rebsorte "Chardonnay (Feinburgunder, Morillon)" die Rebsorte "Donauriesling" eingefügt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat