# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die teilweise Aufhebung des Flächenwidmungsplans des Gemeinderats der Stadtgemeinde Bad Leonfelden

Nr. 86

Kundmachung

der Oö. Landesregierung betreffend die

teilweise Aufhebung des Flächenwidmungsplans des Gemeinderats der Stadtgemeinde Bad Leonfelden

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 13. November 2013 zugestellten Erkenntnis vom 17. September 2013, V 41/2013-8, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt:

"Der Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bad Leonfelden, beschlossen vom Gemeinderat am 2. April 2009, aufsichtsbehördlich genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 18. Mai 2009, wird in folgendem Umfang als gesetzwidrig aufgehoben:

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Strugl

Landesrat