# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Festlegung von Mindesterfordernissen für Veranstaltungen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungseinrichtungen und -mittel sowie die von ihnen ausgehenden Einwirkungen geändert wird

Nr. 10

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Festlegung von Mindesterfordernissen für Veran-staltungen, Veranstaltungsstätten, Veranstaltungseinrichtungen und -mittel sowie die von ihnen

ausgehenden Einwirkungen geändert wird

Auf Grund des § 4 Abs. 3 des Oö. Veranstaltungssicherheitsgesetzes, LGBl. Nr. 78/2007, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 4/2013, wird verordnet:

Artikel I

Die Oö. Veranstaltungssicherheitsverordnung - VSVO, LGBl. Nr. 25/2008, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 58/2010, wird wie folgt geändert:

Für die Oö. Landesregierung:

Ing. Entholzer

Landesrat