# Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung für Verkaufsstellen bestimmter Art geändert wird

Nr. 33

Verordnung

des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung für Verkaufsstellen bestimmter Art geändert wird

Auf Grund des § 7 Z 1 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl. I Nr. 48, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich für Verkaufsstellen bestimmter Art, LGBl. Nr. 38/2005, wird wie folgt geändert:

Im § 1 wird die Zahl "600" durch die Zahl "800" ersetzt.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für den Landeshauptmann:

Dr. Strugl

Landesrat