# Landesgesetz, mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert wird

Nr. 43

Landesgesetz,

mit dem die Oö. Gemeindeordnung 1990 geändert wird

Der Oö. Landtag hat beschlossen:

Artikel I

Die Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 90/2013, wird wie folgt geändert:

1. § 12 Abs. 1 lautet:

"(1) Gebietsänderungen, ausgenommen solche nach § 6 Abs. 2 und § 8, dürfen nur mit dem Beginn eines Kalenderjahres in Kraft gesetzt werden."

2. Dem § 12 Abs. 2 wird folgender zweiter Satz angefügt:

"Wird eine Gemeindevereinigung gemäß § 8 nicht mit dem Beginn eines Kalenderjahres in Kraft gesetzt, sind die Bestimmungen des V. Hauptstücks (Gemeindehaushalt) sinngemäß anzuwenden."

Artikel II

Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Der Erste Präsident

des Oö. Landtags:Der Landeshauptmann:

Viktor SiglDr. Pühringer