# Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2013 für Oberösterreich (Oö. KAP/GGP 2013) geändert wird

Nr. 48

Verordnung

der Oö. Landesregierung, mit der der Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2013

für Oberösterreich (Oö. KAP/GGP 2013) geändert wird

Auf Grund des § 39 Abs. 4 und 5 des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997, LGBl. Nr. 132/1997, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 90/2013, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Oö. Landesregierung über einen Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2013 für Oberösterreich (Oö. KAP/GGP 2013), LGBl. Nr. 67/2013, wird wie folgt geändert:

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Die im Artikel I genannten Anlagen werden gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes, LGBl. Nr. 55/1998, verlautbart, sie sind während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei der für die Vollziehung des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997 zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und sind ohne Auswirkung auf die Kundmachung auch im Internet unter www.land-oberoesterreich.gv.at/recht

abrufbar.

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Pühringer

Landeshauptmann