# Kundmachung der Oö. Landesregierung betreffend die teilweise Aufhebung des Flächenwidmungsplans und die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 62 des Gemeinderats der Marktgemeinde Altenberg

Nr. 82

Kundmachung

der Oö. Landesregierung betreffend die

teilweise Aufhebung des Flächenwidmungsplans und die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 62

des Gemeinderats der Marktgemeinde Altenberg

Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird kundgemacht:

Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 13. Oktober 2014 zugestellten Erkenntnis vom 26. September 2014, V 57-59/2014-10, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt:

"I. Der Flächenwidmungsplan der Marktgemeinde Altenberg wird in folgendem Umfang als gesetzwidrig aufgehoben:

II. Der Bebauungsplan Nr. 62 der Marktgemeinde Altenberg wird als gesetzwidrig aufgehoben."

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Strugl

Landesrat