# Nr. 4 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der eine Verordnung des Gemeinderates der Stadt Wels betreffend das Verbot des Campierens aufgehoben wird

## Verordnung {#art_verordnung}

## der Oö. Landesregierung, mit der eine Verordnung des Gemeinderates der Stadt Wels betreffend das Verbot des Campierens aufgehoben wird {#art_der_oo_landesregierung_mit_der_eine_verordnung_des_gemeinderates_der_stadt_wels_betreffend_das_verbot_des_campierens_aufgehoben_wird}

> Auf Grund des § 73 Abs. 2 des Statuts für die Stadt Wels 1992, LGBl. Nr. 8/1992, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 34/2014, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Die Verordnung des Gemeinderates der Stadt Wels vom 18. November 2013 in der Fassung des Gemeinderatsbeschlusses vom 26. Mai 2014 betreffend das Verbot des Campierens im Bereich des Welser Messegeländes und im Welser Volksgarten wird als gesetzwidrig aufgehoben.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Ing. Entholzer

Landeshauptmann-Stellvertreter

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