# Nr. 26 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich

#### Verordnung

> Auf Grund des § 24 des Oö. Landarbeiterkammergesetzes 1996, LGBl. Nr. 13/1997, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 76/2014, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Die Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich wird für Montag, 8. Juni 2015, Dienstag, 9. Juni 2015 und Mittwoch, 10. Juni 2015, ausgeschrieben.

(2) Als Stichtag wird der 31. März 2015 bestimmt.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat

/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_OB_20150313_26/image001.jpg

Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/amtssignatur