# Nr. 29 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Vereinigung der Gemeinden Rohrbach in Oberösterreich und Berg bei Rohrbach

#### Verordnung

#### der Oö. Landesregierung betreffend die Vereinigung der Gemeinden Rohrbach in Oberösterreich und Berg bei Rohrbach

> Auf Grund des § 2 Abs. 2 und des § 8 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 121/2014, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Die Gemeinden Rohrbach in Oberösterreich und Berg bei Rohrbach werden zu einer Gemeinde vereinigt.

### § 2 {#par_2}

Die neue Gemeinde erhält den Namen „Rohrbach-Berg“ und ist berechtigt, die Bezeichnung „Stadtgemeinde“ zu führen.

### § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 2015 in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat

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