# Nr. 127 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung von Gemeinden über die Bildung eines Gemeindeverbandes („Bewusstseinsregion Mauthausen - Gusen - St. Georgen“) zum Zwecke der Humanisierung der Gesellschaft und der Schaffung eines kritischen und wachsamen Bewusstseins genehmigt wird

#### Verordnung

> Auf Grund des § 2 Z 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1 und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 42/2014, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Mauthausen, Langenstein und St. Georgen an der Gusen über die Bildung eines Gemeindeverbandes zum Zwecke der Humanisierung der Gesellschaft und der Schaffung eines kritischen und wachsamen Bewusstseins wird genehmigt.

(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Für die Oö. Landesregierung:

Hiegelsberger

Landesrat

### Anlage {#prov_anlage}

/Dokumente/LgblAuth/LGBLA_OB_20150930_127/image001.jpg

Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/thema/amtssignatur