Nr. 31 Spruch:Spruch des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Verordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Leonding betreffend eine Erklärung zum Neuplanungsgebiet teilweise gesetzwidrig war

## Spruch {#art_spruch}

## des Verfassungsgerichtshofs betreffend die Feststellung, dass eine Verordnung des Gemeinderats der Stadtgemeinde Leonding betreffend eine Erklärung zum Neuplanungsgebiet teilweise gesetzwidrig war {#art_des_verfassungsgerichtshofs_betreffend_die_feststellung_dass_eine_verordnung_des_gemeinderats_der_stadtgemeinde_leonding_betreffend_eine_erklarung_zum_neuplanungsgebiet_teilweise_gesetzwidrig_war}

> Gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG wird verlautbart:

> Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem am 1. April 2016 zugestellten Erkenntnis vom 29. Februar 2016, GZ V 132/2015-12, gemäß Art. 139 B-VG zu Recht erkannt:

Für die Oö. Landesregierung:

Dr. Strugl

Landesrat