# Nr. 61 Verordnung:Verordnung der Oö. Landesregierung über die Festsetzung eines landesweiten Berechtigungssprengels für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich

#### Verordnung

> Auf Grund des § 42 Abs. 1a in Verbindung mit § 40 Abs. 4 des Oö. Pflichtschulorganisations-gesetzes 1992, LGBl. Nr. 35/1992, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2016, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Als Berechtigungssprengel wird für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich das gesamte Landesgebiet festgesetzt.

### § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft und betrifft erstmals den Schulbesuch im Schuljahr 2017/2018.

Für die Oö. Landesregierung:

Mag. Stelzer

Landeshauptmann-Stellvertreter